Begriff
Leitungen in öffentlichen Straßen
Leitungen in öffentlichen Straßen ist in 2 Gesetzen als eigene Vorschrift geregelt, an 2 Stellen. 2 Bundesländer regeln ihn im eigenen Nachbarrecht. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.
In welchen Gesetzen der Begriff steht
Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Leitungen in öffentlichen Straßen bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.
(1)Die §§ 30 bis 34 gelten nicht für die Verle gung von Leitungen in öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grünflächen.
Wortlaut unverändert. Fassung vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (GVBl. S. 460). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.
Die §§ 44 bis 48 gelten nicht für die Verlegungvon Leitungen in öffentlichen Straßen und in öffentlichenGrünflächen.
Wortlaut unverändert. Quelle: bravors.brandenburg.de