Wofür wir einstehen und wofür nicht
Haftungsausschluss
Nachbarfrieden gibt 663 Vorschriften im Wortlaut wieder, jede mit Fundstelle und Fassungsdatum, Bestand vom 1.10.2026. Verbindlich ist trotzdem allein die amtliche Fassung, und was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen nur die zuständige Stelle.
Warum das hier keine Rechtsberatung ist
Nachbarfrieden gibt Normtexte und Satzungen wieder und ordnet sie ein. Wir prüfen dabei keine konkrete fremde Angelegenheit und keinen Einzelfall, wir beraten also nicht im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen die zuständige Behörde oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Der Unterschied ist keine Formsache. Eine Rechtsdienstleistung nach Paragraf 2 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes setzt drei Dinge voraus: eine konkrete fremde Angelegenheit, eine rechtliche Prüfung und einen Einzelfall. Nachbarfrieden erfüllt keines davon. Das Portal zeigt, welche Vorschrift für welchen Sachverhalt einschlägig ist, und gibt ihren Wortlaut wieder. Es beurteilt weder Ihren Streit noch die Erfolgsaussichten einer Beschwerde.
Sobald es um Ihren Fall geht, gehört die Frage zu einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder dem Schiedsamt Ihres Bezirks.
Wie aktuell die Fassungen sind
Jede Vorschrift trägt hier ihr Fassungsdatum und den Tag des Abrufs. Zwischen zwei Abrufen kann sich ein Gesetz ändern, ohne dass es hier sofort ankommt. Kommunale Satzungen ändern sich schneller als Landesgesetze und stecken in diesem Bestand noch gar nicht; welche Lücken offen sind, steht unter Redaktion und Quellen.
Prüfen Sie deshalb bei jeder Vorschrift, die für Sie zählt, die verlinkte amtliche Quelle. Der Link steht bei jedem Normtext.
Was die Werkzeuge rechnen und was nicht
Die Werkzeuge rechnen mit den Zeiten und Werten, die im Bestand stehen. Sie kennen Ihre Gemeinde nicht, kennen keine Ausnahme für Ihr Grundstück und keine gerichtliche Entscheidung zu Ihrem Fall. Ein Ergebnis wie eine erlaubte Betriebszeit ist die Auskunft aus dem Bundes- und Landesrecht, nicht die Zusage, dass es bei Ihnen so gilt. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften und kommunale Satzungen bleiben nach Paragraf 7 Absatz 3 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unberührt.
Haftung für fremde Seiten hinter Links
Für den Inhalt verlinkter fremder Seiten sind deren Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren die Seiten frei von erkennbaren Rechtsverstößen. Eine dauernde inhaltliche Kontrolle ohne konkreten Anhaltspunkt ist nicht zumutbar. Sobald wir von einer Rechtsverletzung erfahren, entfernen wir den Link.
Was Sie mit den Texten machen dürfen
Die wiedergegebenen Gesetzestexte sind amtliche Werke nach Paragraf 5 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes und damit gemeinfrei. Sie stehen hier unverändert, und die Quelle steht jeweils dabei, wie es Absatz 2 verlangt. Diesen Wortlaut dürfen Sie übernehmen, unter derselben Bedingung: unverändert und mit Quellenangabe.
Die eigene Darstellung, die Auswahl, die Zusammenstellung, die Auswertung und der Programmcode sind dagegen geschützt, die Zusammenstellung zusätzlich nach den Paragrafen 87a und folgende des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung für Text- und Data-Mining nach Paragraf 44b behalten wir uns vor; der Vorbehalt steht maschinenlesbar in llms.txt.
Wenn ein Wert falsch ist
Melden Sie den Fehler an , am besten mit der Adresse der Seite und der Fundstelle, die dagegen spricht. Wir prüfen die amtliche Quelle und ziehen den Bestand nach. Wie dieser Weg läuft und wer ihn verantwortet, steht unter Redaktion und Quellen.