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Nachbarfrieden

Landesrecht

Nachbarrecht in Ihrem Bundesland

Sie haben eine Antwort gelesen und wollen wissen, ob sie bei Ihnen überhaupt gilt. Beim Nachbarrecht ist das eine berechtigte Frage: dieselbe Hecke darf in einem Land stehen bleiben und muss im nächsten weichen.

13 der 16 Länder haben ein eigenes Nachbarrechtsgesetz, 3 haben keines. Wo eines fehlt, gilt allein das BGB. Für 11 Länder liegen hier 615 Vorschriften im Wortlaut.

mit eigenem Gesetz
13 von 16
eigene Abstände, eigene Fristen, eigene Systematik
ohne Gesetz
3
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: es gilt das BGB
Vorschriften belegt
615
aus der amtlichen Quelle, mit Fassung
Länder mit eigener Seite
11 von 16
bei den übrigen führt der Weg zur amtlichen Fassung

Welches Land welches Gesetz hat

Die dritte Spalte sagt, was Sie bei uns bekommen. Wo der Wortlaut noch fehlt, führt der Weg direkt zur amtlichen Fassung des Landes, statt Sie mit einer halben Antwort stehen zu lassen.

LandNachbarrechtsgesetzWas Sie bekommen
Nordrhein-WestfalenNachbG NRW91 Vorschriften NachbG NRW, LImschG NRW, FeiertagsG NW im Wortlaut
BayernAGBGB41 Vorschriften AGBGB, BayImSchG, BayFTG im Wortlaut
SachsenSächsNRG43 Vorschriften SächsNRG, SächsSFG im Wortlaut
BrandenburgBbgNRG95 Vorschriften LImschG, FTG, BbgNRG im Wortlaut
Niedersachsenvorhandenamtliche Fassung bei voris.wolterskluwer-online.dePortal gesperrt, kein freier Abdruck des Landes gefunden
Bremenkeines, es gilt das BGBWas ohne Landesgesetz gilt
Baden-WürttembergNRG57 Vorschriften FTG, NRG im Wortlautaus dem Abdruck in der Broschüre des Landes, nicht aus dem gesperrten Portal
Berlinvorhanden23 Vorschriften LImSchG Bln im Wortlautaus dem Abdruck in der Broschüre des Landes, nicht aus dem gesperrten Portal
Hamburgkeines, es gilt das BGBWas ohne Landesgesetz gilt
HessenHNRG49 Vorschriften HNRG im Wortlautaus dem Abdruck in der Broschüre des Landes, nicht aus dem gesperrten Portal
Mecklenburg-Vorpommernkeines, es gilt das BGBWas ohne Landesgesetz gilt
Rheinland-PfalzLNRG56 Vorschriften LNRG im Wortlautaus dem Abdruck in der Broschüre des Landes, nicht aus dem gesperrten Portal
SaarlandNachbG SL58 Vorschriften NachbG SL im Wortlautaus dem Abdruck in der Broschüre des Landes, nicht aus dem gesperrten Portal
Schleswig-Holsteinvorhandenamtliche Fassung bei gesetze-rechtsprechung.sh.juris.dePortal gesperrt, kein freier Abdruck des Landes gefunden
Sachsen-AnhaltNbG LSA45 Vorschriften NbG LSA im Wortlautaus dem Archivabzug der Broschüre des Landes vom 18.01.2026, nicht aus dem gesperrten Portal
ThüringenThürNRG57 Vorschriften ThürNRG im Wortlautaus dem Abdruck in der Broschüre des Landes, nicht aus dem gesperrten Portal

Für 11 Länder steht der Wortlaut hier, insgesamt 615 Vorschriften. 11 davon stammen aus dem Landesrechtsportal, 0 aus dem Gesetzesabdruck im Anhang der Bürgerbroschüre des jeweiligen Justizministeriums. Diese Portale sperren den maschinellen Abruf, die Broschüre desselben Landes tut es nicht: die Sperre gilt dem Portal, nicht dem Gesetz.

3 Länder haben kein Nachbarrechtsgesetz; was dort stattdessen gilt, steht im nächsten Abschnitt. Bei den übrigen 2 ist das Portal gesperrt und es hat sich kein freier amtlicher Abdruck gefunden. Ihre Zeile führt deshalb direkt zur amtlichen Fassung des Landes. Welche Wege die Redaktion dafür geprüft hat und woran sie gescheitert sind, steht in Redaktion und Quellen.

Wenn es kein Landesgesetz gibt

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern kennen kein Landesnachbarrecht.

Das ist keine Lücke in dieser Sammlung, sondern die Rechtslage. Grenzabstand, Überhang und Einfriedung richten sich dort allein nach den Paragrafen 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer in Hamburg nach einem Mindestabstand für Bäume sucht, sucht vergeblich: einen solchen Abstand kennt das Land nicht. Bleibt der Anspruch aus dem BGB, sobald eine Pflanze das Nachbargrundstück wesentlich beeinträchtigt.

Warum jedes Land anders entscheidet

Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt der verhaltensbezogene Lärmschutz bei den Ländern. Seither driften die Antworten auseinander.

  1. BundGeräte im Freien, Überhang, Wurzeln, Schnittzeitraum1 Fassung
  2. LandGrenzabstand, Einfriedung, Nachtruhe, Schlichtungspflicht13 von 16 mit Gesetz
  3. GemeindeMittagsruhe, Baumschutz, Gebührenrund 11.000