Begriff
Schadensersatz und Anzeigepflicht
Schadensersatz und Anzeigepflicht ist in 2 Gesetzen als eigene Vorschrift geregelt, an 4 Stellen. 2 Bundesländer regeln ihn im eigenen Nachbarrecht. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.
In welchen Gesetzen der Begriff steht
Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Schadensersatz und Anzeigepflicht bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.
(1)Für die Verpflichtungen zum Schadens ersatz und zur Anzeige gelten die §§ 23 bis 25 entsprechend.
Wortlaut unverändert. Fassung vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (GVBl. S. 460). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.
(1)Für die Verpflichtungen zum Schadenser satz und zur Anzeige gelten die §§ 23 bis 25 entsprechend.
Wortlaut unverändert. Fassung vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (GVBl. S. 460). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.
(1)Für die Verpflichtungen zum Schadenser satz und zur Anzeige gelten die §§ 23 bis 25 entsprechend. Die Anzeigepflicht ent fällt auch, wenn die nach der Kehrordnung vorgeschriebene Reinigung durchgeführt werden soll.
Wortlaut unverändert. Fassung vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (GVBl. S. 460). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.
Für die Verpflichtungen zur Anzeige und zumSchadensersatz gelten § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 15 entsprechend.
Wortlaut unverändert. Quelle: bravors.brandenburg.de