Begriff
Unterhaltung
Unterhaltung ist in 2 Gesetzen als eigene Vorschrift geregelt, an 2 Stellen. 2 Bundesländer regeln ihn im eigenen Nachbarrecht. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.
In welchen Gesetzen der Begriff steht
Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Unterhaltung bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.
(1)Der Berechtigte hat die nach § 30 Abs.1 verlegten Leitungen oder die nach § 30 Abs. 2 hergestellten Anschlussleitungen auf seine Kosten zu unterhalten. Zu den Unterhaltungskosten der Teile der Lei tungen, die von ihm mitbenutzt werden, hat er einen angemessenen Beitrag zu leisten.
(2)Zur Durchführung von Maßnahmen im Sinne des Abs. 1 Satz 1 darf der Berech tigte das betroffene Grundstück betreten.
Wortlaut unverändert. Fassung vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (GVBl. S. 460). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.
(1)Der Berechtigte hat die nach § 44 Abs. 1 verlegtenLeitungen oder die nach § 44 Abs. 2 hergestellten Anschlußleitungenauf seine Kosten zu unterhalten. Zu den Unterhaltungskosten der Teile derLeitungen, die von ihm mitbenutzt werden, hat er einen angemessenen Beitrag zuleisten.
(2)Zur Durchführung von Maßnahmen im Sinne desAbsatzes 1 Satz 1 darf der Berechtigte oder der von ihm Beauftragte dasbetroffene Grundstück betreten.
Wortlaut unverändert. Quelle: bravors.brandenburg.de