Begriff
Veränderung des Grundwasserspiegels
Veränderung des Grundwasserspiegels ist in 2 Gesetzen als eigene Vorschrift geregelt, an 2 Stellen. 2 Bundesländer regeln ihn im eigenen Nachbarrecht. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.
In welchen Gesetzen der Begriff steht
Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Veränderung des Grundwasserspiegels bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.
(1)Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten einesGrundstücks dürfen auf dessen Untergrund mit physikalischen oderchemischen Mitteln nicht in einer Weise einwirken, daß derGrundwasserspiegel steigt oder sinkt und dadurch auf einemNachbargrundstück erhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
(2)Erlaubnisse nach öffentlich-rechtlichen Vorschriftenbleiben hiervon unberührt.
Wortlaut unverändert. Quelle: bravors.brandenburg.de
(1)Der Nachbar oder die Nachbarin und der unmittelbare Besitzer oder die unmittelbare Besitzerin eines Grundstücks dürfen auf dessen Untergrund nicht in einer Weise einwirken, daß der Grundwasserspiegel steigt oder sinkt, soweit dadurch auf einem benachbarten Grundstück erhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
(2)Bewilligungen und Planfeststellungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Wortlaut unverändert. Fassung vom 13. November 1997 (GVBl. LSA S. 958), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA S. 340, 341). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.