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Nachbarfrieden

Begriff

Grenzabstände für Hecken

Grenzabstände für Hecken ist in 4 Gesetzen als eigene Vorschrift geregelt, an 4 Stellen. 4 Bundesländer regeln ihn im eigenen Nachbarrecht. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.

In welchen Gesetzen der Begriff steht

Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Grenzabstände für Hecken bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.

Nordrhein-Westfalen

§ 42 Grenzabstände für Hecken (NachbG NRW)

Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -a) über 2 m Höhe1,00 mundb) bis zu 2 m Höhe0,50 mAbstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.

Wortlaut unverändert. Fassung 29.12.2021. Quelle: recht.nrw.de

Rheinland-Pfalz

§ 45 Grenzabstände für Hecken (LNRG)

(1)Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 46 - folgende Abstände einzuhalten: 1. mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m 2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m 3. mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m 4. mit Hecken über 2,0 m Höhe einen um das Maß der Mehrhöhe größeren Abstand als 0,75 m 4 m 4 m

Wortlaut unverändert. Fassung vom 15. Juni 1970, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2003. Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.

Saarland

§ 49 Grenzabstände für Hecken (NachbG SL)

(1)Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken – vorbehaltlich des § 50 – folgende Abstände einzuhalten: 1. mit Hecken über 1,5 m Höhe 0,75 m 2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m 3. mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m

(2)Hecken im Sinne des Absatzes 1 sind Schnitt- und Formhecken, und zwar auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht geschnitten werden.

Wortlaut unverändert. Fassung vom 28. Februar 1973, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes Nr. 1864 vom 15. Juli 2015 (Amtsbl. I S. 632). Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.

Thüringen

§ 45 Grenzabstände für Hecken (ThürNRG)

(1)Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken vorbehaltlich des § 46 folgende Abstände einzuhalten: 1. mit Hecken bis zu 1 m Höhe 0,25 m, 2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,5 m, 3. mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,75 m, 4. mit über 2 m hohen Hecken ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand.

(2)Hecken im Sinne des Absatzes 1 sind Schnitt- und Formhecken, und zwar auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht geschnitten werden.

Wortlaut unverändert. Fassung vom 22. Dezember 1992 (GVBl. S. 599), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2016. Keine freie amtliche Adresse erhoben. Verbindlich ist die Fassung des Landes.