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Nachbarfrieden

Begriff

Anordnungen im Einzelfall

Anordnungen im Einzelfall ist in 2 Gesetzen als eigene Vorschrift geregelt, an 2 Stellen. 1 Bundesland regelt ihn im eigenen Nachbarrecht. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.

In welchen Gesetzen der Begriff steht

Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Anordnungen im Einzelfall bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.

Brandenburg

§ 15 Anordnungen im Einzelfall (LImschG)

Die nach § 21 zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, daß Zustände beseitigt werden, die diesem Gesetz oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen widersprechen. Anordnungen, welche die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen betreffen, sind im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde zu treffen. Für Anlagen, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches sind und nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, gelten hinsichtlich der zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG erlassenen Rechtsverordnung des Bundes die Regelungen der §§ 24, 25, 52 und 62 Bundes-Immissionsschutzgesetz entsprechend.

Wortlaut unverändert. Quelle: bravors.brandenburg.de