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Nachbarfrieden

Begriff

Art der Benutzung und Unterhaltung

Art der Benutzung und Unterhaltung ist in 1 Gesetz als eigene Vorschrift geregelt, an 1 Stellen. Der Wortlaut steht unten, unverändert und mit Fundstelle.

In welchen Gesetzen der Begriff steht

Eine eigene Erklärung steht hier bewusst nicht. Was Art der Benutzung und Unterhaltung bedeutet, sagt die Vorschrift selbst, und sie sagt es verbindlich. Wo sich die Länder unterscheiden, sehen Sie das am Vergleich der Wortlaute.

§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung (BGB)

Sind die Nachbarn zur Benutzung einer der in § 921 bezeichneten Einrichtungen gemeinschaftlich berechtigt, so kann jeder sie zu dem Zwecke, der sich aus ihrer Beschaffenheit ergibt, insoweit benutzen, als nicht die Mitbenutzung des anderen beeinträchtigt wird. Die Unterhaltungskosten sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen. Solange einer der Nachbarn an dem Fortbestand der Einrichtung ein Interesse hat, darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert werden. Im Übrigen bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Nachbarn nach den Vorschriften über die Gemeinschaft.

Wortlaut unverändert. Fassung Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;. Quelle: www.gesetze-im-internet.de